Aus dem Alltag des Personalchefs

Verdacht auf anzeigepflichtige Erkrankung: Welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen hat das behördliche Tätigkeitsverbot auf das Dienstverhältnis?

Mag. Jessica Ghahramani-Hofer / Mag. Lisa Baumgartner

Personen, die Träger von Krankheitskeimen einer anzeigepflichtigen Krankheit sind, kann die Bezirksverwaltungsbehörde verbieten, weiterzuarbeiten, und zwar auch dann, wenn noch keine "richtige" Erkrankung vorliegt, dh die Krankheit noch nicht ausgebrochen ist.

Untersagt die Bezirksverwaltungsbehörde die weitere Erwerbstätigkeit aufgrund des zuvor genannten Grundes, dann sind die folgenden arbeitsrechtlichen Fragen zu beantworten:

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Artikel-Nr.
PVP 2019/25

25.04.2019
Heft 4/2019
Autor/in
Jessica Ghahramani-Hofer

Mag. Jessica Ghahramani-Hofer ist Juristin mit Schwerpunkt Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht und Head of Payroll bei der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH. Sie ist außerdem diplomierte Personalverrechnerin, Trainerin für Erwachsenenbildung und Autorin diverser Fachartikel.

Lisa Baumgartner

Mag. Lisa Baumgartner ist Assistenz Juristin Personalmanagement bei der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH.