Artikelrundschau / März 2019 - Teil 2 / Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, Vereine

Verdeckte Ausschüttung und Einlagenrückzahlung (Ehgartner/Blasina, SWK 9/2019, S. 454)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Verfügt eine Kapitalgesellschaft über eine positive Innenfinanzierung sowie über einen positiven Einlagenstand, stehe ihr das Wahlrecht zu, offene Zuwendungen auf Ebene des Anteilsinhabers steuerlich als Ausschüttung oder als Einlagenrückzahlung darzustellen. Im Falle einer verdeckt erfolgten Zuwendung bestehe nach Ansicht der Finanzverwaltung kein Wahlrecht. Im Lichte der aktuellen Judikatur könne jedoch auch bei verdeckten Vorgängen ein Wahlrecht bestehen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/358

21.06.2019
Heft 10/2019