Artikelrundschau Jänner 2018 - Teil 2 / Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, Vereine

Verdeckte Ausschüttungen - Keine Haftung für Kapitalertragsteuer bei Vereinen (Ehgartner, BFGjournal 1/2018, S. 22)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Auch eigentümerlose Körperschaften könnten verdeckte Ausschüttungen an Personen vornehmen, die eine ähnliche Stellung aufweisen wie Inhaber eines Anteilsrechts oder diesen nahestehende Personen. Mangels Vorliegens von Einkünften aus Kapitalvermögen auf Ebene der Zuwendungsempfänger könne es jedoch nicht zu einer Kapitalertragsteuerpflicht kommen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/250

23.04.2018
Heft 6/2018