Rechnungswesen & Steuern

Vereine im Umsatzsteuerrecht

Gastbeitrag: Anna Helena Theißl / Mag.Dr. Michael Drabek

Entgeltliche Lieferungen und Leistungen des Vereins unterliegen der Umsatzsteuer. Es besteht keine im Gesetz verankerte Pflicht, Gewinnerzielungsabsicht vorweisen zu können. Allein die Absicht, Einnahmen zu erzielen, ist erforderlich. Geregelt wird die umsatzsteuerliche Behandlung von Unternehmern durch das UStG aus dem Jahr 1994. Darüber hinaus wurden zur Erleichterung und Vereinheitlichung der Praxis die Umsatzsteuerrichtlinien 2000 erlassen.

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Artikel-Nr.
RWP 2008/36

12.09.2008
Heft 5/2008
Autor/in
Anna Theißl

Anna Helena Theißl ist Studentin des Studiengangs Management internationaler Geschäftsprozesse an der FH Joanneum und hat ihre Diplomarbeit zum Thema Vereinsbesteuerung geschrieben.

Michael Drabek

Mag. Dr. Michael Drabek ist Dozent Professor an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn und an der FOM München.