Wirtschaftsrecht

Vereinfachte Gründung der GmbH (§ 9a GmbHG) - ein erster Überblick

MMag. Bernhard Endl

Das Deregulierungsgesetz 20171 schafft eine vereinfachte Gründungsmöglichkeit für GmbHs, die lediglich eine natürliche Person als Alleingesellschafter und gleichzeitig einzigen Geschäftsführer haben. Bei Einhaltung weiterer Voraussetzungen (zB reine Bargründung und bestimmter standardisierter Maximalinhalt der Errichtungserklärung) entfällt ab 1. 1. 2018 insb der ansonsten zwingende Gang zum Notar. Bei der Bank erfolgen die Prüfung der Identität des Gründers, die Eröffnung des zukünftigen GmbH-Kontos sowie die Abnahme der Musterzeichnung. Nach Einzahlung der (Mindest-)Einlage werden die Abgabe der Errichtungserklärung und die Anmeldung zum Firmenbuch im Anschluss vom Gründer online vorgenommen. Vor allem im Entfall der Beiziehung des Notars sowie in der Schaffung eines "One-Stop-Shops" sollen die Erleichterungen gelegen sein.2 Der Beitrag stellt den neuen Tatbestand des § 9a GmbHG vor und unterzieht ihn einer kritischen Würdigung.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2017/491

31.10.2017
Heft 10/2017
Autor/in
Bernhard Endl

Univ.-Ass. MMag. Bernhard Endl ist Universitätsassistent am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.