Die im Zuge des StRefG 2015/2016 getroffenen Verschärfungen iZm den Aufzeichnungspflichten bei Barumsätzen wurden mittels Beschluss im Ministerrat am 21. 6. 2016 zum Teil wieder entschärft, vor allem iZm Veranstaltungen von Vereinen und KöR auf territorialer Ebene (Kastralgemeinde), kleinen Vereinskantinen und den Übergangsregelungen.
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