Seit 1. 1. 2017 bestehe die Möglichkeit, im Verfahren vor dem BFG auch abseits von Finanzstrafverfahren Verfahrenshilfe zu erhalten. Die entsprechende gesetzliche Grundlage wurde durch das AbgÄG 2016 geschaffen. Die Autoren geben einen Überblick über das neue Institut und reißen offene Fragen auf.
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