In aller Kürze

Verfahrenshilfe - keine Rechtsmittellegitimation des Gegners im Außerstreitverfahren

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Anders als im streitigen Verfahren steht dem Gegner im Außerstreitverfahren gem § 7 Abs 1 AußStrG keine Rechtsmittellegitimation gegen die Bewilligung der Verfahrenshilfe zu. In dem Beschluss G 3/2021, G 5-6/2021 hielt der VfGH diese Differenzierung für verfassungsrechtlich unbedenklich und lehnte die Behandlung eines Parteiantrags auf Normenkontrolle, der insb einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz geltend machte, mangels Erfolgsaussichten ab.

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Artikel-Nr.
Zak 2021/106

17.03.2021
Heft 4/2021