Im Zivilverfahren existieren zahlreiche Formen des institutionellen Kinderschutzes. Der Beitrag beschäftigt sich mit drei von ihnen: dem Kinderbeistand, der Familiengerichtshilfe und der psychosozialen Prozessbegleitung.
Nach einem spektakulären Fall im Jahr 2004, als die Polizei versuchte, die Übergabe eines achtjährigen Kindes an die Mutter gewaltsam durchzusetzen, schlug die Expertengruppe "Obsorgeverfahren" die Begleitung des Kindes im Verfahren vor. Nach Prüfung in einem mehrjährigen Modellprojekt1 in vier Bundesländern wurde schließlich im Jahr 2009 das Kinderbeistand-Gesetz2 verabschiedet.
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