Seit 1. 4. 2017 sei die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) in Kraft, die die obligatorische Ausstattung jeder Registrierkasse mit einer sog Sicherheitseinrichtung vorsehe. Im Rahmen des Beitrags werden geäußerte Zweifel bzw Probleme an der Verfassungsmäßigkeit dieser zusätzlichen Verpflichtung (neben der allgemeinen Registrierkassenpflicht) beleuchtet.
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