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Vergabe: Bestbieterprinzip - Kriterien-Katalog

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Mit BGBl I 2016/7 wurde das "Bestangebotsprinzip" ("Bestbieterprinzip") als Zuschlagsprinzip für bestimmte Konstellationen im Vergaberecht verankert - dh, neben dem Preis muss zwingend ein weiteres Vergabekriterium vom Auftraggeber festgelegt werden.

Da der Gesetzgeber - bewusst - nicht vorgeschrieben hat, um welche Kriterien es sich dabei handeln muss, hat nun eine Sozialpartner-Initiative (von 3 Fachgewerkschaften, 11 Bundesinnungen und 2 Fachverbänden) einen sog Bestbieterkriterien-Katalog veröffentlicht. Dieser enthält "Vorschläge für qualitative Zuschlagskriterien für Bauaufträge mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als 1 Mio € (dies ist der praktisch bedeutendste "Bestbieterfall" im Baubereich; der Katalog gilt aber auch für alle anderen "Bestbieterfälle").

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Artikel-Nr.
RdW 2016/392

18.08.2016
Heft 8/2016