Aus dem Alltag eines Personalchefs

Vergleichs- oder Nachzahlung?

Michaela Haas

Als Hanns-Peter Kümmerer, der neue Personalchef der Fensterproduktions GmbH, die offenen Fälle seines Vorgängers aufarbeitet, stößt er auf eine Vielzahl von Gehalts-Nachforderungen (ehemaliger) Dienstnehmer.

Über mehrere Jahre wurden aufgrund fehlerhafter Bewertung und Hinterlegung der KV-Einstufung die kollektivvertraglichen Biennalsprung-Erhöhungen nicht entsprechend gewährt. Diese Gehaltsdifferenzen sind nun - als Vergleichs- oder als Nachzahlung? - abzurechnen und auszubezahlen.

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Artikel-Nr.
PVP 2016/18

30.03.2016
Heft 3/2016
Autor/in
Michaela Haas

Michaela Haas ist Leiterin der Abteilung HR-Spezialberatung der Kanzlei AUDITREU Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Sie ist Payroll- und Lohnarten-Check-Expertin sowie ARS Vortragende (ua im einzigartigen PV-Jour Fixe), Expertin für PV-Fragen in Handelsbetrieben und Fachautorin im Online Portal „LexisNexis® KnowHow Personal & Recht“.