Themen-Specials

Verhasst, aber notwendig: die Arbeitszeitaufzeichnungen

Mag. Manfred Lindmayr

In § 26 AZG wird bestimmt, dass der Arbeitgeber "zur Überwachung der Einhaltung der in diesem Bundesgesetz (= Arbeitszeitgesetz; Anm) geregelten Angelegenheiten in der Betriebsstätte Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen" hat (Anmerkung und Hervorhebungen durch den Autor).

Auch das Arbeitsruhegesetz regelt Aufzeichnungspflichten.

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Artikel-Nr.
PVP 2013/74

25.11.2013
Heft 11/2013
Autor/in
Manfred Lindmayr

Mag. Manfred Lindmayr ist in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis für Arbeits- und Sozialrecht zuständig, Chefredakteur der Zeitschrift ARD und Autor zahlreicher Publikationen zu arbeitsrechtlichen Themen.