Thema

Verjährung von Mehrkostenforderungen

Lukas J. Peissl, LL.M.

Mehrkostenforderungen ("MKF") sind jedem größeren Bauvorhaben immanent. Obwohl deren Verjährung regelmäßig Gegenstand baurechtlicher Streitigkeiten ist, sind Jud und Lit zu diesem Thema überschaubar geblieben. Der vorliegende Beitrag stellt die Grundsätze zur Verjährung des Werklohns in Grundzügen dar und überträgt diese konsequent auf MKF.

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Artikel-Nr.
Zak 2017/557

26.09.2017
Heft 17/2017
Autor/in
Lukas Peissl

Lukas J. Peissl ist Rechtsanwaltsanwärter bei WOLF THEISS Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt auf privates Baurecht. Vortrags- und Publikationstätigkeit zum Zivil- und Zivilverfahrensrecht.