Artikelrundschau Dezember 2016 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren, Insolvenzrecht

Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben setzt Feststellungen zu einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung voraus (Ryda, BFGjournal 12/2016, S. 452)

Bearbeiter: Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Im Rahmen der Abänderung der Einkommensteuerbescheide einer atypisch Beteiligten komme die Anwendung der Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben nur dann zum Tragen, wenn diese nachgewiesenermaßen vorsätzlich an den Malversa-

tionen des Scheinrechnungen legenden und sohin "künstliche Verluste" erzeugenden Geschäftsführers beteiligt gewesen sei.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/107

16.02.2017
Heft 3/2017