Die Auseinandersetzung mit Fragen der Unternehmensbewertung bildete vor allem in jüngerer Zeit einen Schwerpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit des Jubilars. Der folgende Beitrag befasst sich mit der Schnittstelle zwischen der an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientierten Unternehmens-bewertung und dem Umgründungssteuerrecht.
Bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen eröffnet § 16 Abs. 5 UmgrStG mehrere Möglichkeiten für steuerlich auf den Einbringungsstichtag rückwirkende Änderungen der Einbringungsmasse. Von großer praktischer Bedeutung ist dabei die in § 16 Abs. 5 Z. 1 und 2 UmgrStG verankerte Regelung für bare und unbare Entnahmen. Die Obergrenzen für diese rückbezogenen Entnahmen hängen vom Verkehrswert des Einbringungsvermögens ab. Im vorliegenden Beitrag soll untersucht werden, wie dieser Verkehrswert bestimmt werden kann und welche Auswirkungen sich aus der Rückbeziehung von Entnahmen auf den Verkehrswert ergeben. Dabei wird insbesondere auf die mit der Rückbeziehung von Entnahmen verbundene Änderung der Kapitalstruktur eingegangen.
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