BGBl I 2022/206, ausgegeben am 29. 12. 2022
Bundesgesetz, mit dem ua das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert werden
Aufgrund des Fortdauerns der Pandemie wird mit diesem Sammelgesetz die Geltungsdauer zahlreicher Bestimmungen in insgesamt zehn Gesetzesmaterien verlängert, wobei in den meisten Fällen der 30. 6. 2023 vorgesehen ist. Davon umfasst sind ua
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