Mit 1. 1. 2017 wird die Gerichtspraxis von fünf auf sieben Monate verlängert (BGBl I 2016/39). Die Berufszugangsregelungen im Richter-, Staatsanwalts- und Beamtendienstrecht sowie in der Rechtsanwalts- und Notariatsordnung werden entsprechend angepasst. Nach dem Übergangsrecht gelten für Personen, die den Antrag auf Zulassung zur Gerichtspraxis vor 1. 1. 2017 gestellt haben, jedoch weiterhin die bisherigen Zugangsregelungen (auch im Fall von Unterbrechungen der Gerichtspraxis). Weiters wird der Ausbildungsbeitrag für Rechtspraktikanten ab 1. 1. 2017 von 1.035 € auf ca 1.280 € pro Monat erhöht.
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