Rechnungswesen

Verluste, Rücklagen und Ausweisvorschriften im Zusammenhang mit der vereinfachten Kapitalherabsetzung nach dem IRÄG 1997

Thomas Bachner

Durch das IRÄG 1997 sind die Bestimmungen über die vereinfachte Kapitalherabsetzung im Aktiengesetzin verschiedenen Punkten geändert und in dieser Form auch in das GmbH-Gesetz übernommen worden.Insoweit diese Regelungen auf gebundene Rücklagen Bezug nehmen, stellt sich die Frage, ob sie auch auf mittelgroße und kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung angewendet werden sollen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2000/46

20.05.2000
Heft 5/2000
Autor/in
Thomas Bachner

Ao.Univ.-Prof. Dr. Thomas Bachner, LL.M. Ph.D. (Cambridge), Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht, Wirtschaftsuniversität Wien. Interessenschwerpunkt im internationalen und vergleichenden wirtschaftsnahen Privatrecht und Verfahrensrecht.