Der durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 temporär eingeführte Verlustrücktrag solle österr Unternehmen durch eine Liquiditätsstärkung entlasten. Auf Basis eine Verordnungsermächtigung wurde die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung kundgemacht. Darin sei zur Beschleunigung der Entlastung die Möglichkeit zur Bildung einer COVID-19-Rücklage vorgesehen. Die Autorinnen analysieren die Verordnung und sich daraus ergebende Problemstellungen.
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