Gesellschafts- und Steuerrecht

Verordnung zum temporären CbCR-Safe-Harbour: Klarstellungen zur vereinfachten Pillar II-Berechnung

Simon Hofstätter, MA LL.M. / Dr. Michael Schilcher

Mit 5. Dezember 2024 wurde im Bundesgesetzblatt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zum temporären CbCR-Safe-Harbour (CbCR-Safe-Harbour-V) kundgemacht.1 Mit dieser Verordnung wurden die primärgesetzlichen Bestimmungen des § 55 MinBestG um Klarstellungen ergänzt, um Rechtssicherheit für die Anwendung dieser Gesetzesbestimmung zu erreichen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über den Inhalt der Verordnung geben sowie deren (internationalen) Hintergrund erläutern.2 Die ergangene Verordnung regelt hier einerseits die Voraussetzungen für das Vorliegen eines qualifizierten länderbezogenen Berichts bzw einer qualifizierten Finanzberichterstattung (§ 55 Abs 3 Z 1 MinBestG) sowie andererseits den Anwendungsbereich der Neutralisierungsbestimmung zu hybriden Gestaltungen (§ 55 Abs 6 MinBestG). Die Verordnung ist erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2025/14

28.03.2025
Heft 3/2025
Autor/in
Simon Hofstätter

Simon Hofstätter, MA LL.M. ist Mitglied des Fachbereiches Außendienst im Finanzamt für Großbetriebe am Standort Wien, zuständig für Internationales Steuerrecht und Globale Mindestbesteuerung. Zusätzlich ist er Mitglied der österreichischen ICAP Steering Group und an multilateralen Risikobewertungsverfahren beteiligt.

Michael Schilcher

Dr. Michael Schilcher ist Fachexperte für Stiftungsbesteuerung und internationale Konzernbesteuerung in der Sektion für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen sowie externer Lektor an der Wirtschaftsuniversität Wien. Zuvor war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien, als Steuerberater in einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und als stellvertretender Leiter der Abteilung Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen tätig.