In Konzernen werden regelmäßig Leistungen intern erbracht, zB wenn die Mitarbeiter einer Gesellschaft für eine andere Gesellschaft tätig werden oder wenn benötigte Leistungen von einer Konzerngesellschaft für die anderen Konzerngesellschaften beschafft werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Dienstleistungen in welchem Umfang weiterverrechnet werden müssen. Da die (grenzüberschreitende) Weiterverrechnung von Leistungen innerhalb eines Konzerns häufig im Fokus von Betriebsprüfungen steht, stellen wir Ihnen im vorliegenden Beitrag dar, wie eine solche Weiterverrechnung in der Praxis ertragsteuerlich zu handhaben ist.
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