Die EU-Kommission habe einen Vorschlag zur Änderung der MwStSyst-RL vorgelegt, der zu einer deutlichen Verschärfung der Voraussetzungen für die Befreiung ig Lieferungen führen würde. Materielle Voraussetzungen für die Befreiung sollen sein, dass der Erwerber im Zeitpunkt der Lieferung im andern Mitgliedstaat registriert ist, der Lieferer über dessen UID verfügt und ein korrekter Eintrag in der Zusammenfassenden Meldung vorliegt. Der Lieferer könnte sich daher nicht mehr frei beweisen.
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