In aller Kürze

Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Güterstände internationaler Paare genehmigt

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Der Rat hat 18 Mitgliedstaaten (darunter Österreich) gem Art 329 AEUV ermächtigt, eine Verstärkte Zusammenarbeit iSd Art 326 ff AEUV im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen der Güterstände internationaler Paare (eheliche Güterstände und vermögensrechtliche Folgen eingetragener Partnerschaften) zu begründen (ABl 2016 L 159/16).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2016/424

05.07.2016
Heft 12/2016