In aller Kürze

Verstoß gegen Mautpflicht in Ungarn - Zulässigkeit des Rechtswegs

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Die "Zusatzgebühr", die nach ungarischem Recht im Fall eines Verstoßes gegen die Mautpflicht auf ungarischen Autobahnen zu zahlen ist, ist nach Ansicht des LGZ Wien (64 R 13/17k) ein privatrechtlicher Entgelt- bzw Schadenersatzanspruch. Für die Klage gegen einen österreichischen Fahrzeughalter auf Zahlung der Gebühr und der Inkassokosten stehe daher der Rechtsweg offen.

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Artikel-Nr.
Zak 2017/387

11.07.2017
Heft 12/2017