Rechnungswesen / Rechnungswesen-Lexikon

Verträge mit Kunden und Leistungsverpflichtungen in der internationalen Rechnungslegung

Romuald Bertl / Christoph Fröhlich

Mit IFRS 15 wird die Umsatzerfassung in der internationalen Rechnungslegung komplett neu geregelt. Der Standard wurde im September 2016 von der Europäischen Union übernommen und ist ab 1. 1. 2018 verpflichtend anzuwenden. Die Umsatzerfassung erfolgt nach IFRS 15 anhand von einzelnen Leistungsverpflichtungen, die Bestandteile von Verträgen mit Kunden sind.

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Artikel-Nr.
RWZ 2017/34

26.05.2017
Heft 5/2017
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Christoph Fröhlich

FH.-Doz. MMag. Dr. Christoph Fröhlich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, war langjähriger Assistent am Institut für Unternehmensrechnung und Revision und über 13 Jahre mit Schwerpunkt Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung in einer internationalen Prüfungsgesellschaft beschäftigt. Zurzeit ist er Mitglied der Prüfstelle bei der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung. Seit vielen Jahren hält er Lehrveranstaltungen zu den Themen Konsolidierung, Konzernrechnungslegung nach IFRS und Konzernabschluss. Sein Buch „Praxis der Konzernrechnungslegung“ zählt zu den Standardwerken auf diesem Gebiet.