Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Judikatur / Österreich

VfGH: Verbandsverantwortlichkeit zulässig

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Die Verantwortlichkeit einer juristischen Person für (rechtswidriges und schuldhaftes) Verhalten einer natürlichen Person ist aus verfassungsrechtlicher Sicht dann nicht zu beanstanden, wenn ein hinreichender Konnex zwischen der juristischen Person und jenen natürlichen Personen besteht, deren Verhalten ihr zugerechnet wird. Diesen verfassungsrechtlich gebotenen Kriterien entsprechen die Regelungen des § 3 VbVG (Verantwortlichkeit für Entscheidungsträgertat bzw Mitarbeitertat). § 3 VbVG konkretisiert in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise sowohl den sachlichen Zusammenhang zwischen der Anlasstat und der Sphäre des Verbandes als auch die sachlichen Zurechnungsmerkmale zwischen der Anlasstat und den Verbandsorganen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2017/3

23.01.2017
Heft 1/2017