Gesellschafts- und Steuerrecht

Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (VirtGesG) - Was ist zu beachten?

RA MMag. Sigrun Adrian-Waltner

Mit 14. 7. 2023 ist das Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (VirtGesG) in Kraft getreten und ermöglicht nunmehr (dauerhaft) die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen.1 Die Bestimmungen des VirtGesG ersetzen die vom Gesetzgeber erstmals in der COVID-19-Pandemie - konfrontiert mit einer Ausnahmesituation geprägt von Ausgangsbeschränkungen und Ansteckungsrisiko - geschaffenen Regelungen, welche mit 30. 6. 2023 ausgelaufen sind. Im Folgenden werden die vom Gesetzgeber geschaffenen Rahmenbedingungen, Anforderungen an entsprechende Regelungen in Gesellschaftsvertrag und Satzung sowie (rechtliche) Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet.

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Artikel-Nr.
RWZ 2024/6

01.02.2024
Heft 1/2024
Autor/in
Sigrun Adrian-Waltner

Mag. (iur.) Mag. (rer.soc.oec.) Sigrun Adrian-Waltner ist Rechtsanwältin bei der Schönherr Rechtsanwälte GmbH mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Cor­po­rate­/­M&A.

Publikationen (Auswahl):
Adrian/Grill, The boundaries of permissible interaction between counsel and witness in international arbitration, IBA News, 2016; Adrian/Grill, Zulässigkeit von Zeugenkontakten im Schiedsverfahren, ecolex 2016/10, 875.