Die erste Phase der A-QSG-Übergangsbestimmungen nähert sich der Deadline.
Gemäß § 27 Abs 1 Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) muss bei den unter § 4 Abs 1 A-QSG fallenden Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften bis spätestens 31. 12. 2007 die erste Qualitätsprüfung durchgeführt sein, um weiterhin die Berechtigung zur Durchführung von Abschlussprüfungen zu haben. Unter § 4 Abs 2 A-QSG fallende Abschlussprüfer müssen der Pflicht einer externen Qualitätsprüfung bis spätestens 31. 12. 2010 nachkommen.
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