Information des HVSVT; vgl zB www.tgkk.at
Die wichtigsten veränderlichen Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2018 werden voraussichtlich betragen:
Verringerung des AlV-Beitrages:
Bezieher niedriger Einkommen, die gemäß § 1 AlVG pflichtversichert sind (also va Dienstnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge im letzten Lehrjahr etc), haben nur einen verringerten AlV-Beitrag zu leisten (§ 2a AMPFG). Die maßgebliche monatliche Beitragsgrundlage (Entgelt) beträgt ab der Beitragsperiode Jänner 2018 voraussichtlich:
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