Artikelrundschau September 2017 - Teil 1 / Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG

Vorbehaltene Nutzungsrechte sind außergewöhnliche Verhältnisse iSd § 26 Abs 3 GGG (Leyrer, SWK 25/2017, S. 1099)

Bearbeiter: Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Seit der Grundbuchsgebührennovelle (GGN) werde die Gebühr für die Eintragung von Eigentumsrechten vom Verkehrswert der Liegenschaft bemessen. Der VwGH hatte kürzlich zu entscheiden, ob vorbehaltene Nutzungen die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühren erhöhen (VwGH 30. 3. 2017, Ra 2016/16/0037).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/830

20.11.2017
Heft 21/2017