In aller Kürze

Vorgabe bestimmter Sprachen für Bewerbungen bei EU-Organen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

In den Ausschreibungen für die meisten Tätigkeiten bei der Europäischen Union waren bislang neben gründlichen Kenntnissen einer der 24 Amtssprachen der Union ausreichende Kenntnisse der deutschen, englischen oder französischen Sprache verlangt. Der EuGH hat nun aber klargestellt, dass die Vorgabe bestimmter Sprachen in Stellenbewerbungsverfahren bei EU-Organen grundsätzlich unzulässig ist. Eine Ungleichbehandlung aufgrund der Sprache sei nur dann zulässig, wenn sie einem dienstlichen Interesse entspricht, in angemessenem Verhältnis zu ihm steht und mit klaren, objektiven und vorhersehbaren Kriterien begründet ist (EuGH 26. 3. 2019, C-377/16 und C-621/16 P).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6643/1/2019

04.04.2019
Heft 6643/2019