Artikelrundschau / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Vorläufige Veranlagung wegen Personalmangels zulässig? (Kohler, SWK 31/2017, S. 1299)

Bearbeiter: Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Im Gegensatz zu manchem Landfinanzamt dürfe in Wien Personalknappheit herrschen, so in einer unlängst sehr originellen Begründung, die vielleicht dem neuen Gedanken der Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit entspreche. Damit werde die Ungewissheit einer Einkunftsquelle zu einer Ungewissheit des Zeitpunkts einer Kontrolle. Das sei rechtlich seltsam.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/21

24.01.2018
Heft 1-2/2018