Buchhaltung und Bilanzierung

Vorsorge für Kosten einer Generalüberholung

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Kaufmann A erwirbt 1998 eine Fertigungsmaschine um 3000.

Variante a): Unternehmensintern wird bei derartigen Maschinen eine Generalüberholung nach fünf Jahren vorgesehen.

Variante b): Eine Verordnung schreibt vor, dass nach fünf Jahren eine Generalüberholung zu erfolgen hat, andernfalls der Weiterbetrieb nicht zulässig ist.

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Artikel-Nr.
RWZ 1998, 202

20.07.1998
Heft 7/1998
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.