Rechnungswesen & Steuern

Vorsteuerabzug bei beabsichtigter künftiger Vermietung

Gastbeitrag: Mag. Peter Mayr

Während bei beabsichtigter Grundstücksvermietung zu Wohnzwecken der Vorsteuerabzug aus den Vorleistungen (zB Errichtungskosten) idR unbestritten ist, stellt sich in der Praxis sehr oft die Frage, wann der Vorsteuerabzug bei beabsichtigter steuerpflichtiger „Geschäftsraumvermietung“ zusteht. Diese Frage hat große Auswirkungen auf die Liquidität des Vermieters. Bei diesem Thema ergeben sich durch positive Entwicklungen in der Rechtsprechung nunmehr Vorteile für den Vermieter.

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Artikel-Nr.
RWP 2007/56

08.11.2007
Heft 5/2007
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.