Rechnungswesen & Steuern

Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften

Gastbeitrag: Mag. Peter Mayr

Bei beteiligungsverwaltenden Strukturen stellt sich aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht in der Praxis oft die Frage, inwieweit bei diesen Gesellschaftern Unternehmereigenschaft besteht und in welchem Ausmaß somit ein Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen geltend gemacht werden kann. Im folgenden Beitrag wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine Holdinggesellschaft unternehmerisch tätig ist und damit auch dem Grunde nach einen Vorsteuerabzug für bezogene Leistungen geltend machen kann, sofern kein Zusammenhang mit unecht befreiten Umsätzen besteht. Weiters wird beschrieben, unter welchen Voraussetzungen keine Einschränkung des Vorsteuerabzuges iZm der unternehmerischen Veräußerung von Beteiligungen erfolgt.

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Artikel-Nr.
RWP 2011/18

09.05.2011
Heft 3/2011
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.