Ab der Veranlagung 2014 hätten Landwirte bei einem Wechsel von der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung zur umsatzsteuerlichen Pauschalierung und vice versa generell eine Vorsteuerberichtigung zu beachten. Dadurch sei die Umsatzsteueroption für Landwirte vielfach unattraktiver geworden.
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