Fälle aus der Praxis

Vorsteuerberichtigung beim Anlagevermögen mit Fokus auf Immobilien

WP / StB Mag. Bernhard Winter / StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. / StB Birgit Marchhart, M. A. / StB Mariola Furtak, MSc.

Nach wie vor wird gern in Immobilien investiert, da diese oft als sichere Anlage gesehen werden. Bei Immobilientransaktionen bzw bei der Vermietung von Immobilien muss immer beachtet werden, ob diese umsatzsteuerpflichtig oder unecht steuerfrei erfolgen, da gegebenenfalls die Vornahme einer Vorsteuerberichtigung notwendig sein kann. Im vorliegenden Praxisfall widmen wir uns der Vorsteuerberichtigung beim Anlagevermögen. In zahlreichen Beispielen wird dargestellt, wie die Vorsteuerberichtigung korrekt zu ermitteln ist und was sonst alles dabei zu beachten ist.

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Artikel-Nr.
RWP 2020/26

25.11.2020
Heft 6/2020
Autor/in
Bernhard Winter

Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Michael Kern

Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzern­rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Birgit Marchhart

Birgit Marchhart, M.A. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien mit den Beratungsschwerpunkten österreichische und internationale (Konzern-)Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.

Mariola Furtak

Frau Mariola Furtak, MSc. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.