Die Hauptwohnsitzbefreiungen iZm privaten Grundstücksveräußerungen gerieten zu einem Dauerbrenner der finanzgerichtlichen Rechtsprechung. Eine bislang umstrittene Frage habe der VwGH nunmehr geklärt: Zeiten der Nutzung als Mieter seien bei der Berechnung der Fristen für die Befreiung einzurechnen.
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