Artikelrundschau April 2017 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

VwGH: Großer Reitstall fällt nicht unter § 1 Abs 2 LVO (Zimprich, SWK 12/2017, S. 630)

Bearbeiter: Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

In zwei Erkenntnissen hat sich der VwGH mit der Frage befasst, ob der Betrieb eines großen Reitstalls als Betätigung iSd LVO anzusehen und als Liebhaberei zu qualifizieren ist. Eine Betätigung, die typischerweise einer privaten Neigung entspricht, könne nicht von vornherein als Liebhaberei qualifiziert werden. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung seien insb die Anzahl und der Umfang der Wirtschaftsgüter sowie die Qualität der Betätigung maßgebend.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/475

07.07.2017
Heft 12/2017