Gesellschafts- und Steuerrecht

VwGH: Keine Verrechnungsschranke für Mindestkörperschaftsteuer bei natürlicher Person als Rechtsnachfolger

Mag. Christoph Schlager

Mindestkörperschaftsteuerguthaben und ihre Übertragbarkeit beschäftigen - angesichts ihrer idR wirtschaftlich eher geringen Bedeutung - die Gerichte unverhältnismäßig stark.1 Unlängst hatte sich der VwGH mit einer BFG-Entscheidung2 auseinanderzusetzen, bei der sowohl die Frage der Anwendbarkeit des Art II UmgrStG, die auch Voraussetzung für die Übertragbarkeit des Mindestkörperschaftsteuerguthabens ist, als auch die Höhe der Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer bei der natürlichen Person als Rechtsnachfolger strittig waren.

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Artikel-Nr.
RWZ 2017/44

10.08.2017
Heft 7-8/2017
Autor/in
Christoph Schlager

Mag. Christoph Schlager ist Leiter der Gruppe IV/C (Direkte Steuern & Verfahrensrecht) und der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen. Weiters ist Mag. Schlager Fachautor und Vortragender, ua am Postgraduate Center der Universität Wien.