Steuerrecht

VwGH: Nachträglich festgestellter Verstoß gegen EU-Recht bewirkt kein Wiederaufleben einer schon abgelaufenen Antragsfrist

Sieht das Gesetz eine antragsgebundene Begünstigung vor (hier: Investitionszuwachsprämie) und stellt sich nachträglich heraus, dass das Gesetz insoweit unionswidrig war, als es im Ausland eingesetzte Wirtschaftsgüter von der Begünstigung ausschloss, so wird dadurch die schon abgelaufene Frist zur Beantragung der Begünstigung nicht neu eröffnet. - VwGH 25. 11. 2015, 2012/13/0117.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/107

18.02.2016
Heft 2/2016