Im Rahmen des Improvement-Projects des IASB, das im Jänner 2004 abgeschlossen wurde, wurde auch IFRS 21 zur Währungsumrechnung in entscheidenden Punkten verändert: ein Firmenwert ist in Zukunft zwingend wie ein Vermögensgegenstand des erworbenen Tochterunternehmens zu behandeln.
IAS 21.33 (revised 1993) sieht für die Währungsumrechnung des bei einem Unternehmenserwerb entstandenen Firmenwerts so wie auch für die aufgedeckten stillen Reserven ein Wahlrecht vor: der Firmenwert kann als Vermögensgegenstand entweder dem erworbenen Tochterunternehmen oder dem erwerbenden Mutterunternehmen zugerechnet werden. Diese Unterscheidung ist im Rahmen der Währungsumrechnung bedeutend: Als Vermögensgegenstand des Tochterunternehmens wird der Firmenwert in der Währung des Tochterunternehmens berechnet und unterliegt in den Folgeperioden so wie alle anderen Vermögensgegenstände des Tochterunternehmens den Kursschwankungen zwischen der Währung des Tochterunternehmens und der Konzernwährung. Als Vermögensgegenstand des Mutterunternehmens wird der Firmenwert hingegen von Haus aus in der Währung des Mutterunternehmens berechnet, jegliche Wertänderungen aufgrund von Kursschwankungen sind daher ausgeschlossen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.