Rechnungswesen

Währungsumrechnung des Firmenwerts:IAS 21 (revised 2004) sieht ab 2005 Push-Down-Accounting vor

Christoph / Fröhlich

Im Rahmen des Improvement-Projects des IASB, das im Jänner 2004 abgeschlossen wurde, wurde auch IFRS 21 zur Währungsumrechnung in entscheidenden Punkten verändert: ein Firmenwert ist in Zukunft zwingend wie ein Vermögensgegenstand des erworbenen Tochterunternehmens zu behandeln.

IAS 21.33 (revised 1993) sieht für die Währungsumrechnung des bei einem Unternehmenserwerb entstandenen Firmenwerts so wie auch für die aufgedeckten stillen Reserven ein Wahlrecht vor: der Firmenwert kann als Vermögensgegenstand entweder dem erworbenen Tochterunternehmen oder dem erwerbenden Mutterunternehmen zugerechnet werden. Diese Unterscheidung ist im Rahmen der Währungsumrechnung bedeutend: Als Vermögensgegenstand des Tochterunternehmens wird der Firmenwert in der Währung des Tochterunternehmens berechnet und unterliegt in den Folgeperioden so wie alle anderen Vermögensgegenstände des Tochterunternehmens den Kursschwankungen zwischen der Währung des Tochterunternehmens und der Konzernwährung. Als Vermögensgegenstand des Mutterunternehmens wird der Firmenwert hingegen von Haus aus in der Währung des Mutterunternehmens berechnet, jegliche Wertänderungen aufgrund von Kursschwankungen sind daher ausgeschlossen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2004/59

20.08.2004
Heft 8/2004
Autor/in
Christoph Fröhlich

FH.-Doz. MMag. Dr. Christoph Fröhlich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, war langjähriger Assistent am Institut für Unternehmensrechnung und Revision und über 13 Jahre mit Schwerpunkt Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung in einer internationalen Prüfungsgesellschaft beschäftigt. Zurzeit ist er Mitglied der Prüfstelle bei der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung. Seit vielen Jahren hält er Lehrveranstaltungen zu den Themen Konsolidierung, Konzernrechnungslegung nach IFRS und Konzernabschluss. Sein Buch „Praxis der Konzernrechnungslegung“ zählt zu den Standardwerken auf diesem Gebiet.