Nach dem UGB sind unternehmensrechtliche Jahresabschlüsse in Euro aufzustellen. Hinsichtlich der in diesem Zusammenhang bedeutsamen Frage der Währungsumrechnung enthält das UGB allerdings keine detaillierten Regelungen. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen mit dem vorliegenden Artikel die maßgeblichen Grundsätze zur Währungsumrechnung, welche in der AFRAC-Stellungnahme 381 festgehalten wurden, in einem Überblick näherbringen. Darüber hinaus widmen wir uns auch Sonderfragen, wie bspw dem Ausweis währungskursbedingter Differenzen, der Behandlung von Gewinnausschüttungen in Fremdwährungen sowie den notwendigen Angaben im Anhang. Der folgende Beitrag wird dabei durch viele hilfreiche Praxistipps und Hinweise ergänzt und durch zwei Praxisbeispiele abgerundet.
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