Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Grundstücke zum Vermögen einer
Gesellschaft gehören, sei jüngst heftig diskutiert worden. Der Fachsenat für Steuerrecht habe gegen die Meinung opponiert, dass eine Grunderwerbsteuerpflicht ausgelöst werde, wenn 95 % oder mehr der Anteile an einer Holding erworben werden, die selbst keine Grundstücke besitzt, aber eine grunderwerbsteuerpflichtige Vereinigung von mindestens 95 % der Anteile an einer Immo-GmbH verwirklicht habe. Mit dem JStG 2018 sei die Diskussion zugunsten der Steuerpflichtigen beendet.
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