Das ASRÄG1 2014 (BGBl I 2014/94, ausgegeben am 16. 12. 2014) regelt ab 1. 1. 2015 wesentlich strenger, wann Lohndumping vorliegt, und erhöht gleichzeitig die Strafen.
Frage 1: Wann liegt aufgrund des ASRÄG 2014 Lohndumping vor bzw kann Lohndumping durch freiwillige Zuwendungen bzw durch vertraglich zugesagte Überzahlungen ausgeglichen werden?
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