Die Regierungsvorlage zum ASRÄG1) 2014 (RV2) vom 20. 11. 2014, 319 BlgNR 25. GP; im Nationalrat am 20. 11. 2014 beschlossen) regelt ab 1. 1. 2015 wesentlich strenger, wann Lohndumping vorliegt, und erhöht gleichzeitig die Strafen.
Frage 1: Wann liegt aufgrund des ASRÄG 2014 Lohndumping vor bzw kann Lohndumping durch freiwillige Zuwendungen bzw durch vertraglich zugesagte Überzahlungen ausgeglichen werden?
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