Kurzböck informiert

Wann liegt Lohndumping vor? Wann ist Lohndumping straffrei?

Wilhelm Kurzböck

Die Regierungsvorlage zum ASRÄG1) 2014 (RV2) vom 20. 11. 2014, 319 BlgNR 25. GP; im Nationalrat am 20. 11. 2014 beschlossen) regelt ab 1. 1. 2015 wesentlich strenger, wann Lohndumping vorliegt, und erhöht gleichzeitig die Strafen.

Frage 1: Wann liegt aufgrund des ASRÄG 2014 Lohndumping vor bzw kann Lohndumping durch freiwillige Zuwendungen bzw durch vertraglich zugesagte Überzahlungen ausgeglichen werden?

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Artikel-Nr.
PVP 2014/82

29.12.2014
Heft 12/2014
Autor/in
Wilhelm Kurzböck

Wilhelm Kurzböck ist Herausgeber der WIKU-Personal-aktuell sowie Herausgeber zahlreicher Trainings- und Nachschlagebroschüren im Eigenverlag, Selbstständiger Personalverrechnungstrainer, Begründer und fachlicher Leiter der WIKU-PV-Akademie.