Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer war vereinbart, dass die am Ende der Gleitzeitperiode bestehenden Gutstunden des Arbeitnehmers generell durch Zeitausgleich abgebaut werden. Aufgrund der Schließung eines Unternehmensstandortes konnte der Arbeitnehmer die Überstunden nicht zur Gänze durch Zeitausgleich abbauen. Aus diesem Grund wurden im letzten Jahr vor Beendigung des Dienstverhältnisses mehrmals Zeitguthaben auch ausgezahlt.
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