Jetzt musste er schon wieder entscheiden. Kein arbeitsrechtliches Thema beschäftigt den EuGH öfter als die Auslegung der EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG). Anlassfall war eine Klage der spanischen Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank SAE, der EuGH möge feststellen, dass ein System einzurichten ist, das die von den Mitarbeitern geleisteten täglichen Arbeitszeiten erfasst.
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