Gesellschafts- und Steuerrecht

Was bringt das GesRÄG 2011 Neues?

Mag. Matthias Schimka / Dr. Paul Schörghofer, LL.M. (Harvard)

Das GesRÄG 20111) setzt zunächst europäische Vorgaben im Bereich des Umgründungsrechts um. Darüber hinaus möchte es - ua indem es nicht börsenotierte AGs zur Umstellung auf Namensaktien verpflichtet - die Transparenz bei AGs verbessern. Schließlich beinhaltet es weitere Änderungen, die etwa die Zugänglichmachung von Informationen auf der Internetseite von Gesellschaften betreffen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des Gesetzes.

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Artikel-Nr.
RWZ 2011/65

23.09.2011
Heft 9/2011
Autor/in
Matthias Schimka

RA Mag. Matthias Schimka ist Partner bei der WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG mit Beratungsschwerpunkt (strukturierte) Finanzierungen und Restrukturierungen. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zum Bank-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.

Paul Schörghofer
Dr. Paul Schörghofer, LL.M. (Harvard) ist Rechtsanwalt und Partner der Frotz Rechtsanwälte OG sowie Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien.