Das GesRÄG 20111) setzt zunächst europäische Vorgaben im Bereich des Umgründungsrechts um. Darüber hinaus möchte es - ua indem es nicht börsenotierte AGs zur Umstellung auf Namensaktien verpflichtet - die Transparenz bei AGs verbessern. Schließlich beinhaltet es weitere Änderungen, die etwa die Zugänglichmachung von Informationen auf der Internetseite von Gesellschaften betreffen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des Gesetzes.
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